Urlaubsanspruch im Praktikum: Das solltest Du wissen.
Wer lange Schichten schiebt, darf auch mal ein paar Tage „blau machen“. Ein Urlaubsanspruch im Praktikum ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Daher der gut gemeinte Rat: Lieber erst mal informieren. Wie die Chancen für Deinen Urlaub im Praktikum stehen – hier bekommst Du alle Infos.
In Kürze
- Im Praktikum hast Du meist einen Urlaubsanspruch.
- Pro Monat gibt es mind. zwei (bezahlte) Urlaubstage.
- Beim Pflichtpraktikum sieht die Sache anders aus.
Habe ich Anspruch auf Urlaub während des Praktikums?
Ja, im Praktikum steht Dir Urlaub zu – sofern Du die Voraussetzungen dafür erfüllst. Wenn Du Dir also eine Pause verdient hast, check direkt Deinen Urlaubsanspruch im Praktikum.
Die Welt entdecken, am Strand entspannen, Party machen – für Studis und junge Leute bietet sich jetzt die beste Gelegenheit zum Reisen, bevor das Berufsleben startet. Manchmal brauchst Du auch einfach nur einen Tag zwischendurch frei, um etwas zu erledigen oder beispielsweise eine Hochzeit zu besuchen. Wenn Du gerade mitten im Praktikum steckst und Urlaubstage nehmen möchtest, gibt‘s dafür glücklicherweise meist eine Lösung: Im Bundesurlaubsgesetz steht geschrieben, dass jede·r Arbeitnehmer·in Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub hat.
Ganz so simpel ist die Angelegenheit dann aber doch nicht. Ob Du im Praktikum Urlaub nehmen darfst, hängt von der Art des Praktikums ab. Denn im Pflichtpraktikum bist Du kein·e Arbeitnehmer·in im rechtlichen Sinne. Hier handelt es sich bei Praktikanten und Praktikantinnen weiterhin um Studierende – da der Exkurs in die Berufswelt einen Teil der theoretischen Ausbildung darstellt. Die pauschale Antwort auf die große Preisfrage rund um den Urlaubsanspruch im Praktikum lautet daher:
- Ja, falls das Praktikum freiwillig ist
- Nein, wenn Du ein Pflichtpraktikum absolvierst
Urlaubsanspruch bei freiwilligem Praktikum
Bei einem freiwilligen Praktikum ist der Urlaubsanspruch eindeutig und an zwei Voraussetzungen gebunden: Wenn Dein freiwilliges Praktikum mindestens einen Monat andauert, steht Dir Urlaub zu. Außerdem musst Du aktiv ins Betriebsgeschehen eingebunden sein, Du erbringst also einen wirtschaftlichen Mehrwert fürs Unternehmen. Falls Du nur in die Beobachterrolle schlüpfst, gibt‘s leider keinen Urlaub.
Urlaubsanspruch bei Pflichtpraktikum
Wenn Dein Praktikum von der Uni vorgeschrieben ist, gibt‘s keinen allgemeinen Urlaubsanspruch. Dein Praktikumsbetrieb kann Dich jedoch für fleißige Arbeit belohnen und Dir im Pflichtpraktikum Urlaub gönnen. Bei einem Urlaub im Pflichtpraktikum ist aber Vorsicht geboten: Wenn Du Dir freinimmst und dadurch nicht auf die vorgeschriebenen Stunden bzw. Praktikumstage kommst, hast Du schlechte Karten. Darum lehnst Du ein solches Angebot lieber ab, falls Dir die Studien- oder Prüfungsordnung in die Quere kommt.
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Urlaubsanspruch im Praktikum für Minderjährige
Für Minderjährige gilt eine Ausnahme: Wer noch nicht 18 Jahre alt ist, fällt unter das Jugendarbeitsschutzgesetz. Dir steht damit grundsätzlich (bezahlter) Erholungsurlaub zu, und zwar abhängig von Deinem Alter: mind. 30 Werktage für unter 16-Jährige, mind. 27 Tage für unter 17-Jährige und mind. 25 Tage für unter 18-Jährige pro Jahr.
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Wie viel Urlaub im Praktikum steht mir zu?
Wenn Du ein freiwilliges Praktikum absolvierst, kannst Du Dich über zwei Urlaubstage pro Monat freuen. Bei einem dreimonatigen Praktikum kommst Du folglich auf sechs Tage Urlaub. Verbringst Du mehr als sechs Monate im Betrieb, dann erwirbst Du Deinen vollen Urlaubsanspruch fürs Jahr. In Deinem Arbeitsvertrag können abweichend dazu mehr Urlaubstage fürs Praktikum vereinbart sein – weniger als der gesetzliche Mindesturlaub ist aber nicht erlaubt.
Im Pflichtpraktikum hängt die Antwort davon ab, was im Praktikumsvertrag vereinbart ist. Viele Betriebe geben sich in diesem Punkt kulant, nachzufragen ist deswegen immer eine gute Idee. Pass nur auf, dass Du die vorgeschriebene Mindestdauer nicht unterschreitest.
Habe ich während meines Praktikums im Ausland Anspruch auf Urlaub?
Eine Fremdsprache aufpolieren, neue Kulturen kennenlernen und Berufspraxis sammeln – ein Auslandspraktikum ist eine spannende Erfahrung. Wahrscheinlich möchtest Du vor Ort gleich noch einige Rundreisen unternehmen. Weil im Ausland möglicherweise andere Regeln gelten als hierzulande, beherzige einen wichtigen Rat: Deinen Urlaubsanspruch nebst Arbeitszeiten, Vergütung etc. solltest Du mit dem Unternehmen schriftlich fixieren. Andernfalls gehst Du eventuell leer aus. Beispielsweise hast Du in den USA keinen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub.
Praktikum im Urlaub: Was ist erlaubt?
Wenn Du ein Praktikum während des Urlaubs planst, hat Dein Unternehmen ein Wörtchen mitzureden. Der Urlaub ist eigentlich für Deine Erholung vorgesehen. Davon kann bei einem Abstecher in einen anderen Betrieb wohl nicht die Rede sein. Sprich Deine Ideen daher offen an und hol Dir die schriftliche Zustimmung Deiner Firma ein.
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