Alle Infos zur Krankenversicherung im Praktikum
Versicherungen sind für Dich als Praktikant·in spätestens dann ein Thema, wenn‘s ums liebe Geld geht: Denn die Beiträge zur Krankenversicherung musst Du möglicherweise selbst bezahlen. Das ist z. B. der Fall, wenn Du keinen Anspruch auf eine Familienversicherung hast. Außerdem gibt es Unterschiede abhängig von der Art des Praktikums – je nachdem, ob und wann Du ein freiwilliges Praktikum oder ein Pflichtpraktikum absolvierst. Hier kommt ein Leitfaden zur Krankenversicherung im Praktikum.
In Kürze
- Es gibt eine allgemeine Krankenversicherungspflicht.
- Die Familienversicherung endet zum 25. Geburtstag.
- Beiträge hängen von Praktikum und Vergütung ab.
Wann muss ich mich als Praktikant·in selbst versichern?
In Deutschland muss jede Person krankenversichert sein: Möglich ist das z. B. über die Familienversicherung oder eine Krankenversicherung für Studierende bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Die meisten jungen Menschen sind erstmal beitragsfrei in der Familienversicherung mitversichert. Durch ein Praktikum kann sich Dein Versicherungsverhältnis aber ändern – vor allem dann, wenn Du bestimmte Einkommensgrenzen überschreitest oder ein längeres Orientierungspraktikum absolvierst.
Der Versicherungsschutz über Deine Eltern (bzw. Erziehungsberechtigten) besteht nur bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs – das ist der Tag vor Deinem 25. Geburtstag. Danach musst Du Dich selbst versichern. Aber auch, wenn Du jünger bist, hast Du nicht grundsätzlich Anspruch auf eine kostenfreie Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sobald Dein regelmäßiges Einkommen 470 € im Monat übersteigt, verlierst Du den Familienversicherungsschutz.
Tipp: Hast Du einen Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst abgeleistet? Wenn sich dadurch Deine Ausbildung verzögert hat, kannst Du über den 25. Geburtstag hinaus in der Familienversicherung bleiben. Deine beitragsfreie Krankenversicherung verlängert sich um die tatsächliche Dauer des Dienstes, höchstens jedoch um zwölf Monate.
Sobald Dein regelmäßiges Einkommen 470 € im Monat übersteigt, verlierst Du den Familienversicherungsschutz
Krankenversicherung im Praktikum: Wer zahlt die monatlichen Beiträge?
Ob Dein Praktikumsbetrieb die Beiträge komplett übernimmt oder Du selbst etwas zahlen musst, ist unterschiedlich geregelt. Es kommt auch hier wieder auf verschiedene Punkte an:
- Ist das Praktikum freiwillig oder vorgeschrieben?
- Absolvierst Du ein Vor-, Zwischen- oder Nachpraktikum?
- Wie viel verdienst Du?
Wie Du siehst, ist das Sozialversicherungsrecht ziemlich komplex. Daher empfehlen wir Dir, bei Deinem Praktikumsbetrieb nachzufragen. Die Personalabteilung weiß in der Regel Bescheid und kann Dir weiterhelfen. Wende Dich außerdem an Deine Krankenkasse und klär, ob sich eventuell etwas für Dich ändert.
Pflichtpraktikum und Krankenversicherung
Bei einem Pflichtpraktikum handelt es sich um ein Praktikum, das in einer Ausbildungs-, Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist – z. B. in Form eines Praxissemesters. Damit ändert sich für Dein Versicherungsverhältnis als Student·in zunächst nichts und Du bleibst während dieser Beschäftigung grundsätzlich sozialversicherungsfrei. Diese Regelung gilt aber nur für Zwischenpraktika, die Du während Deines Studiums absolvierst. Falls Du keinen Anspruch auf eine beitragsfreie Familienversicherung hast, bietet u. a. die studentische Krankenversicherung eine Alternative. Die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von rund 110 € monatlich trägst Du dann selbst.
Für verpflichtende Vor- und Nachpraktika sind wiederum einige Besonderheiten zu beachten – weil Du in diesem Fall noch nicht oder nicht mehr als Student·in immatrikuliert bist. Ein vorgeschriebenes Vor- oder Nachpraktikum entspricht damit einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Ob und welche Beiträge Du zahlst, hängt von Deinem Einkommen ab:
Höhe der Vergütung | Wer zahlt die Beiträge? |
---|---|
Pflichtpraktikum ohne Vergütung | Du bleibst beitragsfrei über die Familienversicherung versichert, falls Anspruch darauf besteht. Andernfalls musst Du die Beiträge einer studentischen Krankenversicherung allein bezahlen. |
Einkommen bis 325 € im Monat | Die Beiträge zur Krankenversicherung und Sozialversicherung übernimmt Dein·e Arbeitgeber·in (Geringverdienergrenze). |
Einkommen über 325 € im Monat | Praktikant·in und Arbeitgeber·in teilen sich die Beiträge je zur Hälfte. |
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Freiwilliges Praktikum und Krankenversicherung
Ein freiwilliges Praktikum ist nicht vorgeschrieben – d. h., es findet nicht im Rahmen einer Ausbildung statt, auch wenn sich die Beschäftigung im Betrieb kaum von einem Pflichtpraktikum unterscheidet. Hier kann je nach Situation entweder Versicherungspflicht als Arbeitnehmer·in oder Versicherungsfreiheit bestehen.
Falls Du ein freiwilliges Vor- oder Nachpraktikum machst und ein Praktikumsgehalt bekommst, sind diese Regelungen zu beachten:
- Wenn Du nicht mehr als 450 € im Monat verdienst, hast Du einen Minijob (versicherungsfreie geringfügige Beschäftigung). Dein Praktikumsbetrieb leistet dann pauschale Abgaben zur Krankenversicherung.
- Wenn Du mehr als 450 € im Monat bekommst, fallen für Dich Beiträge wie für jede·n andere·n Arbeitnehmer·in an.
Gut zu wissen: Falls Dein Praktikum nicht mehr als drei Monate bzw. 70 Arbeitstage im Kalenderjahr dauert, liegt eine kurzfristige Beschäftigung vor. Für die gilt ebenfalls Versicherungsfreiheit.
Bei einem freiwilligen Zwischenpraktikum liegt eine Versicherungsfreiheit vor, wenn das Studium im Vordergrund steht – d. h., Du arbeitest nicht mehr als 20 Stunden pro Woche während Deines Studiums. Du kannst also beispielsweise in Deiner studentischen Krankenversicherung bleiben und musst keine zusätzlichen Beiträge leisten, unabhängig von Deinem Einkommen. Sofern Du mehr Arbeitsstunden leistest und es sich auch nicht um eine kurzfristige Beschäftigung handelt, gilt etwas anderes: In diesen Fällen besteht eine versicherungsfreie geringfügig entlohnte Beschäftigung bzw. eine Versicherungspflicht als Arbeitnehmer·in über der 450-€-Grenze.
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Auslandspraktikum nur mit Versicherung: Welche Krankenversicherung brauche ich für ein Praktikum im Ausland?
Bei einem Auslandspraktikum ist es wichtig, dass Du Dich um einen passenden Versicherungsschutz kümmerst. In den EU-Ländern sowie in Liechtenstein, Norwegen, Island und in der Schweiz bist Du zwar über die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) abgesichert. Allerdings kann es passieren, dass Du trotzdem für (kostenpflichtige) Leistungen bezahlen musst. Daher empfiehlt sich insbesondere bei längeren Aufenthalten im Ausland eine Auslandskrankenversicherung. Die schließt Du separat bei einem Versicherer Deiner Wahl ab. Vergleiche dazu am besten die Angebote der Versicherungen – häufig ist ein Reiseschutz mit umfangreichen Leistungen für Dein Praktikum im Ausland inbegriffen.
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