Mindestlohn im Praktikum: Dein Anspruch auf Vergütung einfach erklärt

Mindestlohn im Praktikum

Wohnen, Essen, Hobbys, Kleidung und so weiter – ein Studierendenleben geht ordentlich ins Geld. Deshalb kannst Du Dich umso mehr freuen, wenn Du den Mindestlohn im Praktikum bekommst. Anspruch auf einen Lohn im Praktikum hat aber längst nicht jeder oder jede. Lies weiter und finde heraus, ob bei Dir bald die Kasse klingelt.

Mindestlohn im Praktikum

In Kürze

  • Bei einem Praktikum greift das Mindestlohngesetz.
  • Mindestlohn gibt‘s aber nur für bestimmte Praktika.
  • Kein Anspruch besteht z. B. beim Pflichtpraktikum.

Wann bekommen Praktikant·innen den Mindestlohn?

Mindestlohn ist eine feine Sache. Denn damit bekommst Du Geld für Deine Arbeitsleistung – auch als Praktikant·in während der Ausbildung oder des Studiums. Das Mindestlohngesetz (MiLoG) sichert Dir einen gesetzlich verbindlichen Rechtsanspruch auf eine angemessene Vergütung zu. Wie es allerdings in der Natur von Gesetzen liegt, bestätigen Ausnahmen die Regel.

Ob Du im Praktikum einen Mindestlohn verlangen kannst, hängt von zwei Punkten ab:

  • Welche Art von Praktikum (z. B. Pflicht- oder Orientierungspraktikum) absolvierst Du?
  • Für welche Dauer ist die Beschäftigung im Praktikumsbetrieb vereinbart?

Bevor wir in die Details gehen, kommt hier die einfache Faustregel:

  • Bei einem freiwilligen Praktikum ist der Mindestlohn ab einer Dauer von mehr als drei Monaten vorgeschrieben.
  • Einen Mindestlohn fürs Pflichtpraktikum gibt‘s dagegen nicht, unabhängig vom Zeitraum.

Tipp: Wie Du siehst, gestaltet sich die Lage nicht immer glasklar. Vor allem bei Spezialfällen ist es daher sinnvoll, die Mindestlohn-Hotline unter 030 / 60 28 00 28 anzurufen und nachzufragen.

Praktikum und Mindestlohn: Mach den Check.

Du steigst noch nicht ganz durch, ob Du für Dein Orientierungspraktikum einen Mindestlohn bekommst oder nicht? Zugegeben: Die Regelungen im Mindestlohngesetz sind etwas verwirrend. Diese Übersicht hilft Dir auf die Sprünge.

Art des PraktikumsBei Dauer von weniger als drei MonatenBei Dauer von mehr als drei Monaten
Freiwilliges Orientierungspraktikum zur Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums
Freiwilliges Praktikum begleitend zum Studium oder zur Ausbildung
falls Du schon mal ein ausbildungs- oder studienbegleitendes Praktikum beim selben Unternehmen absolviert hast
 

 falls es das erste Praktikum ist
Pflichtpraktikum (für Schule, Ausbildung oder Hochschule) bzw. Praktikum im Rahmen der Ausbildung an Berufsakademie
Praktikum für eine Einstiegsqualifizierung nach dem SGB III (Drittes Buch Sozialgesetzbuch) oder für eine Berufsausbildungsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz

Gut zu wissen: Mindestlohn hin oder her – es besteht immer die Möglichkeit, ein höheres Praktikumsgehalt zu vereinbaren. Sprich daher im Vorstellungsgespräch ruhig das Thema Vergütung an – selbst dann, wenn Du eigentlich keinen Anspruch auf Mindestlohn hast.

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Wie hoch ist der Mindestlohn im Praktikum?

Der Mindestlohn für Praktikanten und Praktikantinnen kann sich sehen lassen. Du hast im Praktikum zwar noch viel zu lernen und kennst Dich lange nicht so gut aus wie die alten Hasen. Trotzdem macht das Mindestlohngesetz beim Praktikum keine Abstriche.

Der Mindestlohn unterliegt derzeit mehreren Anpassungen und beträgt:

  • 9,82 € seit dem 01. Januar 2022
  • 10,45 € ab dem 01. Juli 2022
  • 12,00 € ab dem 01. Oktober 2022

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Gibt‘s einen Tarifvertrag für Praktikant·innen?

Ja, tatsächlich besteht ein solcher Vertrag speziell für ein Praktikum im Öffentlichen Dienst. Der Tarifvertrag (TVPöD) legt u. a. die Vergütung fest. Hinzu kommen eine Jahressonderzahlung und vermögenswirksame Leistungen. Der Tarifvertrag greift aber nicht, wenn Du das Praktikum im Rahmen einer schulischen Ausbildung oder einer Hochschulausbildung machst.

Egal, ob Du Dich für ein Orientierungspraktikum interessierst oder ein Pflichtpraktikum belegen musst – beim XING Stellenmarkt wartet eine große Auswahl an Praktikumsstellen auf Dich. Weitere Informationen findest Du in unserem XING Karriere Ratgeber.

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